2. Aufruf für klassische Projekte

2. Aufruf für klassische Projekte

Aktuelles

11/12/2023

Das Interreg-Programm Großregion lädt Partnerschaften aus öffentlichen und privaten Organisationen dazu ein, im Rahmen des zweiten Projektaufrufs für den Programmzeitraum 2021-2027 Projektanträge einzureichen.

 

Der Projektaufruf ist vom 11. Dezember 2023 bis zum 20. Februar 2024 um 12 Uhr mittags auf JEMS geöffnet.

Die Prioritätsachsen, die für die Förderung geöffnet sind

Der 2. Projektaufruf zielt darauf ab, klassische Interreg Projekte zu fördern.

Die Projekte müssen zu einem der spezifischen Ziele beitragen, die für eine Finanzierung offen sind:

  • Prioritätsachse 1 – Eine grünere Großregion
    • Spezifisches Ziel 1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
    • Spezifisches Ziel 2: Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
    • Spezifisches Ziel 3: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, sowie Verringerung aller Formen von Umweltverschmutzung
  • Prioritätsachse 2 – Eine sozialere Großregion
    • Spezifisches Ziel 4: Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft
    • Spezifisches Ziel 5: Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung
    • Spezifisches Ziel 6: Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft
    • Spezifisches Ziel 7: Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.
  • Prioritätsachse 4 – Eine bessere Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Großregion
    • Spezifisches Ziel 9: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Einwohnern, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen
    • Spezifisches Ziel 11: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung von „Bessere Governance in Bezug auf die Zusammenarbeit“

Die verfügbaren Mittel für jede Prioritätsachse

Die Bedingungen für die Förderfähigkeit und die Finanzierung

Die Bedingungen für die Förderfähigkeit und die Finanzierung von Projekten finden Sie in:

Der Aufrufkalender

Dieser Projektaufruf ist in einem zweistufigen Verfahren organisiert:

1. Etappe: Von Montag, dem 11. Dezember 2023 bis Dienstag, den 20. Februar 2024 um 12:00 Uhr mittags

Die Projekte müssen folgende Dokumente einreichen:

  • einen Kurzantrag, der einen Überblick über den Inhalt des vorgeschlagenen Projekts vermittelt
  • einen zusammenfassenden Finanzplan, der einen Überblick über die Kosten des vorgeschlagenen Projekts vermittelt

Nach einer Prüfungsphase der eingereichten Projekte berät der Begleitausschuss des Programms über die Förderfähigkeit der Projekte, indem er ihnen ein GO oder ein NO GO zuweist.

2. Etappe:

Förderfähige Projekte (GO) werden aufgefordert, einen vollständigen Langantrag einzureichen.

Die Frist für die Einreichung des Antrags und die Unterlagen für Schritt 2 werden den förderfähigen Projekten im Anschluss an die Sitzung des Begleitausschusses mitgeteilt.

Nach einer Phase der Antragsanalyse tritt der Begleitausschuss des Programms zusammen, um über die Vergabe der EFRE-Kofinanzierungsmittel zu beraten.

Nach der Genehmigung durch den Begleitausschuss kann die Umsetzung der Projekte gemäß den Bedingungen des Aufrufs und den allgemeinen Projektbedingungen beginnen. Genehmigte Projekte können ab dem Jahr 2025 mit der Umsetzung beginnen.

Die Einreichung

Der Antrag und die Dokumente des Projektaufrufs müssen auf Deutsch und Französisch über JEMS eingereicht werden.

Eine Beschreibung des Projekts auf Englisch ist erforderlich für die 1. Etappe.

Sie müssen ein Konto erstellen, um Zugang zum Projektaufruf zu erhalten. Alle Anfragen zur Einrichtung eines neuen JEMS-Kontos sowie Supportanfragen werden von Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.30 Uhr bearbeitet. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihr Konto so schnell wie möglich einzurichten.

Die Dokumente

Die Dokumente des Projektaufrufs wurden am 11. Dezember auf der Seite Dokumente Klassische Projekte veröffentlicht.

Die Kontaktstellen

Es wird dringend empfohlen, dass sich der federführende Partner vor der endgültigen Einreichung des Projekts in JEMS rechtzeitig mit der/den für sein Teilgebiet zuständigen Kontaktstelle(n) in Verbindung setzt.

Die Kontaktstellen betreuen die Projektpartner von der Projektentwicklung bis zum Projektabschluss.

Das Beratungsangebot ermöglicht es den Projekten, ihren Antrag zu besprechen und an den Kontext des grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms Interreg Großregion anzupassen.

Technische Unterstützung

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