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Homepage > Finanzierung > Klassische Projekte

Finanzierung

Das Programm Interreg Großregion 2021-2027 ist mit fast 182 Millionen Euro EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ausgestattet, um Projekte zu finanzieren, die die Großregion grüner, sozialer und bürgernäher machen sowie eine bessere Governance ermöglichen.

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Die Klassische Projekte

Etwa 120 Millionen Euro, fast 65% der EFRE Zuweisung des Programms Interreg Großregion, sind der Finanzierung von Projekten in der Großregion gewidmet.

Was ist ein klassisches Projekt?

Klassische Projekte führen grenzübergreifende Maßnahmen durch, deren Ergebnisse dem Kooperationsgebiet des Programms zugutekommen.

Sie zielen darauf ab, gemeinsame Fragen zu beantworten und grenzübergreifende Netzwerke, Strukturen, Aktionspläne, Infrastrukturen usw. aufzubauen.

Zwischen 2014 und 2020 wurden 75 solcher klassischen Projekte kofinanziert. Dazu gehören unter anderem Fahrradwege, die Schaffung von Fachausbildungen im Gesundheitswesen oder in der Industrie sowie Forschungs- und Innovationsprojekte.

Welche Projekte werden finanziert?

Klassische Projekte werden im Rahmen der politischen Ziele 1, 2 und 4 des Kooperationsprogramms kofinanziert :

  • Eine grünere Großregion
  • Eine sozialere Großregion
  • Eine bessere Governance in der Großregion

Sie müssen mehrere Gesichtspunkte beachten, darunter :

  • Von einer grenzüberschreitenden Partnerschaft oder einer grenzüberschreitenden Struktur geleitet werden
  • Ein strategisches Ziel und ein spezifisches Ziel des Programms erfüllen.
  • Einen innovativen Ansatz verfolgen
  • Ergebnisse liefern, die dem Kooperationsgebiet des Programms zugute kommen.

Welche Strukturen sind förderfähig?

Alle öffentlichen, privaten oder gemeinnützigen Organisationen, die in dem vom Projekt entwickelten Bereich qualifiziert sind, sind förderfähig.

Alle Organisationen mit Rechtsstatus können eine Partnerschaft eingehen, um ein Projekt einzureichen.

Es kann sich hierbei um volgende Organisationen handeln :

  • Öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen
  • Gebietskörperschaften (lokale, regionale usw.)
  • Universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen
  • Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen Technologietransfereinrichtungen, usw.
  • Bildungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Zivilgesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen)
  • Unternehmen

 

Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Eine grenzüberschreitende Partnerschaft :

Ein Interreg-Projekt besteht immer aus einer grenzüberschreitenden Partnerschaft mit mindestens zwei Partnern aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten, die ihren Sitz in der Großregion haben, mit Ausnahme der Verwaltungen der Partnerbehörden, die ihren Sitz außerhalb dieses Bereichs haben.

Grenzüberschreitende Strukturen wie der EVTZ (Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit) sind standardmäßig zur Einreichung eines Projekts berechtigt.

Wie hoch ist die Finanzierung?

Die im Rahmen des Programms ausgewählten Projekte werden von Interreg kofinanziert:

  • Mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 60% der Gesamtkosten des Projekts.
  • Der Kofinanzierungssatz für Infrastruktur ist auf 40% der Gesamtkosten des Projekts begrenzt.
  • Für eine allgemeine Dauer von 36 Monaten

 

© Foto: Adobe Stock / Jacob Lund

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