Wer sind wir?
Interreg Großregion ist ein Programm zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Projekten in verschiedenen strategischen Bereichen.
Organisation und Arbeitsweise
Organisation
Das Programm Interreg Großregion wird von mehreren Instanzen mit komplementären Aufgaben umgesetzt, verwaltet, überwacht und kontrolliert. Diese Instanzen und ihre Hauptaufgaben werden im Folgenden vorgestellt.
Aufgaben: Die Programmpartner sind für die Gestaltung des Kooperationsprogramms verantwortlich und beteiligen sich aktiv an seiner Umsetzung. Sie sind an der Projektprüfung beteiligt und begleiten auch die Umsetzung der Projekte.
→ Die elf Programmpartner des Programms sind:
- Das Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch seinen Minister für Wohnungsbau und Raumordnung,
- Wallonien, vertreten durch seinen Ministerpräsidenten,
- die Fédération Wallonie-Bruxelles, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
- die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
- die Französische Republik, vertreten durch den Präfekten der Region Grand Est,
- die Region Grand Est, vertreten durch den Präsidenten des Conseil Régional Grand Est,
- der Conseil départemental de Meurthe-et-Moselle, vertreten durch seine Präsidentin,
- der Conseil départemental de la Meuse, vertreten durch seinen Präsidenten,
- der Conseil départemental de la Moselle, vertreten durch seinen Präsidenten,
- das Saarland, vertreten durch die Ministerpräsidentin des Saarlandes
- das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,
Aufgaben: Die Verwaltungsbehörde ist für die administrative, technische und finanzielle Umsetzung und Verwaltung des Programms verantwortlich. Sie bildet die Schnittstelle zwischen den Instanzen und Behörden, die an der Umsetzung des Programms beteiligt sind. Sie ist auch die Ansprechpartnerin für die Europäische Kommission.
→ Die Funktion der Verwaltungsbehörde des Programms wird vom Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) "Verwaltungsbehörde Programme Interreg Großregion" nach luxemburgischem Recht ausgeübt. Der EVTZ besteht aus zwei Mitgliedern, der Region Grand Est und dem Ministerium für Wohnungsbau und Raumordnungund - Abteilung für Raumordnung (MLOGAT-DATer) des Großherzogtums Luxemburg.
Aufgaben: Das Gemeinsame Sekretariat unterstützt die Verwaltungsbehörde. Es ist für die Prüfung und Begleitung der eingereichten und genehmigten Projekte und Kleinprojekte zuständig. Es ist auch für die Überprüfung des Auswahlverfahrens im Rahmen der funktionalen Räume verantwortlich. Darüber hinaus unterstützt es die Verwaltungsbehörde bei der Begleitung des Programms sowie bei dessen Anstrengungen es bekannter zu machen.
→ Das Gemeinsame Sekretariat besteht aus zweisprachigen Mitarbeitern aus der gesamten Großregion. Das GS übt seine Mission unter der Verantwortung der Verwaltungsbehörde aus.
Aufgaben: Die Kontaktstellen informieren, beraten und betreuen die Projektpartner von der Projektidee bis zum Projektabschluss. Sie sind auch dafür zuständig das Programm Außerhalb zu Bewerben, in Absprache und Zusammenarbeit mit der Verwaltungsbehörde und dem Gemeinsamen Sekretariat.
→ Die Kontaktstellen stehen Ihnen in den fünf Teilgebieten des Programms Interreg Großregion zur Verfügung: Saarland, Rheinland-Pfalz, die Region Grand Est (ehem. Region Lothringen) und die Départements Moselle, Meurthe-et-Moselle und Meuse, die Wallonie, einschließlich die Fédération Wallonie-Bruxelles und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, und das Großherzogtum Luxemburg.
Aufgaben: Die Buchführungsfunktion veranlasst die Auszahlung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an die federführenden Projektpartner.
→ Die Abteilung für Raumplanung (DATer) innerhalb des Ministeriums für Wohnungsbau und Raumordnung und insbesondere die Abteilung für allgemeine Angelegenheiten übernimmt die Aufgaben der Buchführungsfunktion für das Programm Interreg Großregion.
Aufgaben : Die Prüfbehörde ist für die Durchführung von Systemprüfungen, Prüfungen von Vorgängen und Rechnungsprüfungen zuständig, um der Kommission auf unabhängige Weise Gewähr dafür zu bieten, dass die Verwaltungs- und Kontrollsysteme ordnungsgemäß funktionieren und die Ausgaben in den der Kommission übermittelten Abschlüssen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Kommission.
→ Die Funktion der Prüfbehörde wird von der Inspection générale des Finances du Grand-Duché de Luxembourg (Generalinspektion der Finanzen des Großherzogtums Luxemburg) ausgeübt.
Aufgaben: Die Kontrollinstanzen sind für die Prüfung der Projektumsetzung verantwortlich. Sie sind für die Kontrolle und Bescheinigung der Ausgaben verantwortlich. Sie führen ihre Kontrollen zu den administrativen, finanziellen, technischen und materiellen Aspekten des Projekts auf der Grundlage der von jedem Partner eingereichten Augaben und mithilfe des auszufüllenden Kontrollberichts durch.
→ Jede der fünf Teilgebiete, des Programms Interreg Großregion: Saarland, Rheinland-Pfalz, die Region Grand Est (ehem. Region Lothringen) und die Départements Moselle, Meurthe-et-Moselle und Meuse, die Wallonie (einschließlich die Fédération Wallonie-Bruxelles), die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, und das Großherzogtum Luxemburg ist für die Organisation der Verwaltungsprüfungen auf ihrem Gebiet zuständig.
Aufgaben: Der Begleitausschuss überprüft die Umsetzung des Programms und genehmigt die Methode und die Kriterien für die Auswahl von Projekten und Kleinprojekten. Er genehmigt auch die Auswahl von Projekten und Kleinprojekten.
→ Der Begleitausschuss setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern und nicht stimmberechtigten, beobachtenden Mitgliedern zusammen.
Mitglieder des Begleitausschusses mit beschließender Stimme:
- Das Großherzogtum Luxemburg, vertreten durch seinen Minister für Wohnungsbau und Raumordnung,
- Wallonien, vertreten durch seinen Ministerpräsidenten,
- die Fédération Wallonie-Bruxelles, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
- die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, vertreten durch ihren Ministerpräsidenten,
- die Französische Republik, vertreten durch den Präfekten der Region Grand Est,
- die Region Grand Est, vertreten durch den Präsidenten des Conseil Régional Grand Est,
- der Conseil départemental de Meurthe-et-Moselle , vertreten durch seine Präsidentin,
- der Conseil départemental de la Meuse , vertreten durch seinen Präsidenten,
- der Conseil départemental de la Moselle , vertreten durch seinen Präsidenten,
- das Land Saarland, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie,
- das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,
Beobachtende Mitglieder des Begleitausschusses ohne Stimmrecht:
Die Programminstanzen und die Europäische Kommission :
- Die Verwaltungsbehörde
- Das Gemeinsame Sekretariat
- Die Funktion der Buchhaltung
- Die Prüfbehörde
- Die Kontaktstellen
- Die Europäische Kommission, Generaldirektion Regio
Eine Reihe von sozioökonomischen Akteuren, die zur technischen Unterstützung oder als Beobachter eingeladen wurden :
- Amtierender Vorsitz des Gipfels der Exekutiven der Großregion
- Das Sekretariat des Gipfels der Exekutiven der Großregion
- Interregionaler Parlamentarierrat (IPR)
- Wirtschafts- und Sozialausschuss der Großregion (WSAGR)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Nationale Agentur für den Zusammenhalt der Gebiete (ANCT)
- Interregionaler Rat der Handwerkskammern (Conseil Interrégional des Chambres des Métiers, CICM)
- Kollegium der Industrie- und Handelskammern der Großregion
- Zentralstelle der Universität der Großregion
- EVTZ Alzette Belval
- Euro District SaarMoselle
- asbl Euregio SaarLorLux+
- Städtenetzwerk Quattropole
- Städtenetzwerk Tonicités
- AG/SC - Interreg Oberrhein
- AG/SC - Interreg Frankreich-Wallonien-Flandern
- AG/SC - Interreg Maas-Rhein
- Gemeinsame(r) Vertreter(in) der Programme Interreg Nordwesteuropa und Interreg Europa
- Vertreter(in) des Interact-Programms
- Vertreter(in) der Mission Opérationnelle Transfrontalière (MOT)
- IBA-OIE
- EURES Großregion
- Task Force Grenzgänger
Umsetzung
Die offiziellen Sprachen des Programms sind Deutsch und Französisch.
Daher wird jedes offizielle Dokument des Programms entweder in zweisprachiger Form oder in zwei Versionen, Französisch und Deutsch, vorgelegt, wobei beide Sprachen verbindlich sind.
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