Zusammenfassung des letzten Begleitausschusses

Zusammenfassung des letzten Begleitausschusses

Aktuelles

21/05/2025

Am 15. Mai 2025 tagte der Begleitausschuss des Interreg-Programms Großregion 2021-2027 in Luxemburg. Bei dieser Gelegenheit konnten die Verwaltungsbehörde des Programms, das gemeinsame Sekretariat und die elf Programmpartner insbesondere über die Dokumente des 3. Aufrufs für Kleinprojekte beraten sowie über die notwendigen Dokumente im Fall von Änderungen eines Kleinprojekts.

 

Die Sitzung bot dem Ausschuss auch die Gelegenheit, die neuen funktionalen Räume kennenzulernen und seine Position zum Programmzeitraum nach 2027 darzulegen.

Die Dokumente des 3. Aufrufs für Kleinprojekte

Der Ausschuss genehmigte alle Dokumente für den dritten Aufruf, insbesondere:

  • Allgemeine Kleinprojektbedingungen
  • Bestimmungen des 3. Kleinprojektaufrufs
  • Leitfaden „Wie baut man ein Kleinprojekt auf?“

 

Um diese Dokumente vollständig einzusehen und darauf zuzugreifen, gehen Sie bitte auf die Seite Dokumente für Interreg-Kleinprojekte.

Der dritte Aufruf für Kleinprojekte findet vom 15. September 2025 um 12.00 Uhr bis zum 13. November 2025 um 12.00 Uhr statt. Kleine Strukturen, die einen Antrag formulieren möchten, können ihre Kleinprojekte auf der JEMS-Plattform einreichen. Hier entdecken Sie mehr zu diesem Thema: Finanzierung: die Kleinprojekte.

Vorstellung der neuen funktionalen Räume

Die folgenden vier neuen funktionalen Räume wurden dem Ausschuss vorgestellt:

  • Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim: dieser deutsch-französische Kooperationsraum, der auf eine 2500-jährige gemeinsame Geschichte zurückblicken kann, soll die Vernetzung der lokalen Akteure in Bezug auf Themen wie Kulturtourismus, Ökologie oder auch Forschung stärken.
  • Territoire naturel transfrontalier de la Chiers et de l’Alzette: dieses Gebiet besteht aus vier französischen und einer luxemburgischen Gemeinde, die eine gemeinsame Industriegeschichte teilen. Er baut seine Strategie auf fünf Achsen auf, zu denen insbesondere der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Entwicklung einer sanften und solidarischen Mobilität gehören.
  • Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek: Dieser ländliche Raum, der aus drei belgischen und vier luxemburgischen Gemeinden sowie einem Teil des Landes Rheinland-Pfalz besteht, setzt sich unter anderem für die Erhaltung seiner Naturparks, die Förderung erneuerbarer Energien und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ein.
  • Funktionaler Raum Mëllerdall-Our-Südeifel: Dieser deutsch-luxemburgischeRaum , der seinen Namen von den drei Naturparks ableitet, verfolgt insbesondere das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, der Verbesserung der Mobilität und der Hervorhebung einer gemeinsamen regionalen Identität.

 

Weitere Informationen zu funktionalen Räumen finden Sie hier: Finanzierung: funktionale Räume.

Die Stellungnahme des Begleitausschusses zur Post-2027-Periode

Im Hinblick auf die Vorlage der Verordnungsentwürfe für die zukünftige Kohäsionspolitik nach 2027 bekräftigte der Begleitausschuss den Mehrwert der Interreg-Programme und wies die Überlegungen der Europäischen Kommission zurück, wonach die EFRE-Mittel in Zukunft in einen zentralisierten nationalen Fonds überführt werden könnten. In diesem Zusammenhang forderten die Ausschussmitglieder die Beibehaltung einer eigenen Mittelzuweisung für die europäische territoriale Zusammenarbeit, um den tatsächlichen Bedürfnissen der grenzüberschreitenden Gebiete gerecht zu werden, die mit vielfältigen Transformationsprozessen konfrontiert sind.

Der Ausschuss forderte außerdem, dass die künftigen Funktionsregeln für das Programm unter voller Einbeziehung der Interreg-Gemeinschaft im Rahmen eines partizipativen Prozesses ausgearbeitet werden sollten, da diese über eine genaue Kenntnis der Herausforderungen und Bedürfnisse im Bereich des Programmmanagements verfügt.