Wie muss vorgegangen werden, wenn sich Änderungen bei der Personalzuweisung ergeben (z. B. Wechsel von einem fixem zu einem variablen Beschäftigungsanteil, Ausscheiden und Ersetzen eines Mitarbeiters)?

Wie muss vorgegangen werden, wenn sich Änderungen bei der Personalzuweisung ergeben (z. B. Wechsel von einem fixem zu einem variablen Beschäftigungsanteil, Ausscheiden und Ersetzen eines Mitarbeiters)?

Aktuelles

26/05/2026

Zunächst sollte Kontakt mit der Kontrollinstanz aufgenommen werden, sodass diese über die Änderung informiert ist und den Partner ggf. beraten kann.

In den meisten Fällen kann die Änderung direkt mit der Kontrollinstanz vorgenommen werden, indem das Zuweisungsschreiben angepasst wird, z. B. Änderung des fixen Beschäftigungsanteils, Wechsel zu einem variablen Modell oder Änderung der zugewiesenen Person (wenn sich die Aufgaben nicht ändern).

Der Projektreferent im GS muss nur kontaktiert werden, um die richtige Zuweisung zur Funktionsgruppe zu bestätigen, wenn die Aufgaben in einem Zuweisungsschreiben geändert werden oder wenn eine neue Stelle mit neuen Aufgaben geschaffen wird.

Wenn eine Änderung der Funktionsgruppe eine Erhöhung oder Senkung des Budgets zu Folge hat, muss außerdem ein entsprechender Änderungsantrag gestellt werden.