Wie lange müssen Belege (Rechnungen, Zahlungsnachweise, administrative Unterlagen usw.) nach Abschluss eines Interreg-Projekts aufbewahrt werden?
Aktuelles
22/05/2026
Gemäß Artikel 29 der Allgemeinen Projektbedingungen müssen die Projektunterlagen mindestens 5 Jahre ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Verwaltungsbehörde die letzte Zahlung an den Begünstigten entrichtet, aufbewahrt werden. Es liegt in der Verantwortung des Begünstigten, beim Projektabschluss zu prüfen, ob diese Fristen weiterhin gültig sind oder ob sie durch neue Vorschriften angepasst wurden.