Wie hoch ist der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen?

Wie hoch ist der Höchstbetrag für De-minimis-Beihilfen?

Aktuelles

01/07/2024

Der Gesamtbetrag der De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 300 000 EUR nicht übersteigen. Dieser Betrag wird grundsätzlich pro Mitgliedstaat gewährt. Auf Programmebene wurde jedoch beschlossen, nur die luxemburgischen staatlichen Beihilfen anzuwenden (also einen Höchstbetrag von 300 000 EUR), das heißt, dass nur die Beihilfen, die vom luxemburgischen Staat gewährt wurden bei der Festlegung des Betrags berücksichtigt werden.