Wer sind die Mitglieder des Projektbegleitausschusses (PBA) und wer muss zur jährlichen Sitzung eingeladen werden?
Aktuelles
22/05/2026
Der Projektbegleitausschuss ist das Gremium, welches den Projektfortschritt begleitet und überwacht.
Er besteht aus dem Projektkonsortium (finanzielle und strategische Partner), der Verwaltungsbehörde, dem Gemeinsamen Sekretariat, den Kontaktstellen, Kontrollinstanzen, und Programmpartnern sowie ggf. den Kofinanzierern.
Auch wenn nur die Teilnahme der finanziellen Partner, der Verwaltungsbehörde / des Gemeinsamen Sekretariats und der Kontaktstelle des federführenden Partners verpflichtend ist, müssen trotzdem alle Mitglieder zu Sitzung eingeladen werden.
Wichtig ist, vor jedem Versand bei der Kontaktstelle die aktualisierte Kontaktliste anzufordern, um alle Akteure zu erreichen und ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.