Wenn ein Projekt seine Aktion umsetzt und nur einen einzigen Mittelabruf für die gesamte Aktion einreicht, müssen die Projektpartner dann trotzdem 6 Belege einreichen, oder reicht es aus, die Belege für die Durchführung einzureichen?
Aktuelles
23/10/2024
Die Partner haben die Möglichkeit, die Mittelabrufe jeweils nach der Umsetzung der Aktivität „Organisation“ und der Aktivität „Durchführung“ einzureichen, oder einen Mittelabruf erst nach dem Abschluss der zwei Aktivitäten einzureichen.
Sofern die Kleinprojetpartner den EFRE-Gesamtbetrag für beide Aktivitäten erst nach Umsetzung der beiden Aktivitäten abrufen möchte, müssen nur die drei Belege für die Aktivität „Durchführung“ eingereicht werden.