Welches Verfahren ist zu befolgen, wenn Änderungen am Zwischenbericht zur Umsetzung eines Projekts vorgenommen werden müssen, im Vergleich zur ursprünglich eingereichten Version?
Aktuelles
22/05/2026
- Die Frist (bis zu einem Monat nach der Übermittlung des Zwischenberichts) muss abgewartet werden, da alle Mitglieder des PBAs die Möglichkeit haben, zusätzliche Anmerkungen zu formulieren.
- Daraufhin müssen die eingegangenen Rückmeldungen bearbeitet werden und eine aktualisierte Version des Berichts erstellt werden.
- Diese Version wird erneut an die PBA-Mitglieder gesendet und eine Reaktionsfrist von einer Woche gewährt.
- Dabei sollte folgender Hinweis in der E-Mail enthalten sein: Ohne Rückmeldung innerhalb dieser Frist gilt der Bericht als genehmigt (stillschweigende Zustimmung).
- Nach Ablauf der Frist versendet der federführende Partner eine abschließende E-Mail, in der die Genehmigung des Berichts bestätigt wird.
- Die endgültige genehmigte Version muss in JEMS im Ordner „Shared Folder / Gemeinsamer Ordner“ hochgeladen werden.
Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte den Projektleitfaden.