Welches Verfahren ist zu befolgen, wenn Änderungen am Zwischenbericht zur Umsetzung eines Projekts vorgenommen werden müssen, im Vergleich zur ursprünglich eingereichten Version?

Welches Verfahren ist zu befolgen, wenn Änderungen am Zwischenbericht zur Umsetzung eines Projekts vorgenommen werden müssen, im Vergleich zur ursprünglich eingereichten Version?

Aktuelles

22/05/2026

  1. Die Frist (bis zu einem Monat nach der Übermittlung des Zwischenberichts) muss abgewartet werden, da alle Mitglieder des PBAs die Möglichkeit haben, zusätzliche Anmerkungen zu formulieren.
  2. Daraufhin müssen die eingegangenen Rückmeldungen bearbeitet werden und eine aktualisierte Version des Berichts erstellt werden.
  3. Diese Version wird erneut an die PBA-Mitglieder gesendet und eine Reaktionsfrist von einer Woche gewährt.
    • Dabei sollte folgender Hinweis in der E-Mail enthalten sein: Ohne Rückmeldung innerhalb dieser Frist gilt der Bericht als genehmigt (stillschweigende Zustimmung).
  4. Nach Ablauf der Frist versendet der federführende Partner eine abschließende E-Mail, in der die Genehmigung des Berichts bestätigt wird.
  5. Die endgültige genehmigte Version muss in JEMS im Ordner „Shared Folder / Gemeinsamer Ordner“ hochgeladen werden.

Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte den Projektleitfaden.