Wie lautet die Definition einer Einrichtung des öffentlichen Rechts?

Wie lautet die Definition einer Einrichtung des öffentlichen Rechts?

Aktuelles

28/06/2024

Die Definition einer Einrichtung des öffentlichen Rechts findet sich in Artikel 2.1.4 der Richtlinie (EU) 2014/24:

Einrichtungen mit sämtlichen der folgenden Merkmale:

a) Sie wurden zu dem besonderen Zweck gegründet, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen,

b) sie besitzen Rechtspersönlichkeit und

c) sie werden überwiegend vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanziert oder unterstehen hinsichtlich ihrer Leitung der Aufsicht dieser Gebietskörperschaften oder Einrichtungen, oder sie haben ein Verwaltungs-, Leitungs- beziehungsweise Aufsichtsorgan, das mehrheitlich aus Mitgliedern besteht, die vom Staat, von Gebietskörperschaften oder von anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts ernannt worden sind.