Was ist zu tun, wenn in einem bereits eingereichten oder geprüften konsolidierten Mittelabruf (KMA) ein Fehler festgestellt wird, insbesondere in Bezug auf das Indikatorenreporting und die erreichten Werte?
Aktuelles
22/05/2026
Wenn der KMA eingereicht, aber vom Finanzreferenten noch nicht geprüft wurde, kann der Finanzreferent im GS kontaktiert werden, welcher den KMA an den federführenden Partner zurückschickt, sodass dieser eine Korrektur der Werte vornehmen kann.
Wenn der KMA bereits vom Finanzreferenten geprüft wurde, kann nichts mehr geändert werden. Der federführende Partner hat die Möglichkeit, den Wert im nächsten KMA zu korrigieren, z. B. indem er einen negativen Betrag eingibt.