Wann muss ich über die Projektfortschritte berichten und die Indikatoren ausfüllen?
Aktuelles
30/04/2025
Es ist nicht erforderlich, in den Mittelabrufen über die Fortschritte zu berichten. Dies geschieht bereits im Rahmen der Projektbegleitausschüsse und des Zwischen- und Abschlussberichts.
Allerdings müssen Sie im Mittelabruf und im konsolidierten Mittelabruf regelmäßig einen Sachstand zu den Indikatoren liefern. Dies erfolgt:
- In jedem Mittelabruf im Falle eines halbjährigen Einreichungsrhythmus
- In jedem zweiten Mittelabruf, wenn Sie den vierteljährigen Einreichungsrhythmus ausgewählt haben.