Sind Reise- und Unterbringungskosten für strategische Partner förderfähig?
Aktuelles
22/05/2026
Reise- und Unterbringungskosten für einen strategischen Partner können von einem finanziellen Partner übernommen werden, wenn die Anwesenheit des strategischen Partners für die Durchführung einer Aktivität im Rahmen des Projekts wichtig und vorteilhaft ist (z. B. Leitung eines Workshops, Rede bei einer Veranstaltung, Teilnahme an einer Podiumsdiskussion). Um die Ausgaben im Rahmen eines Mitttelabrufs (MA) geltend zu machen, muss der finanzielle Partner in seinem Budget eine entsprechende Budgetlinie für diesen Typ von Ausgabe vorgesehen haben.