Muss die Verpflichtungserklärung in beiden Sprachen vorgelegt werden?
Aktuelles
28/06/2024
Nein. Es ist ausreichend, wenn jeder Partner nur eine Sprachversion der Verpflichtungserklärung ausfüllt und unterschreibt.
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28/06/2024
Nein. Es ist ausreichend, wenn jeder Partner nur eine Sprachversion der Verpflichtungserklärung ausfüllt und unterschreibt.