Muss das DNSH-Prinzip („Do No Significant Harm“) im Rahmen von durch Interreg Großregion finanzierten Projekten eingehalten werden?

Muss das DNSH-Prinzip („Do No Significant Harm“) im Rahmen von durch Interreg Großregion finanzierten Projekten eingehalten werden?

Aktuelles

22/05/2026

Ja, die Einhaltung des DNSH-Prinzips ist in allen Projekten von Interreg Großregion verpflichtend, gemäß dem von der Europäischen Kommission genehmigten Kooperationsprogramm.

Da öffentliche Ausschreibungen den nationalen Vorschriften unterliegen, wird empfohlen, die Kontrollinstanz Ihres Teilgebiets zu konsultieren, um die geltenden Anforderungen zu klären und die DNSH-Aspekte korrekt in die Verfahren zu integrieren (Analyse, Formulierung der Klauseln, Kriterien usw.).