Können öffentliche Einrichtungen von der Regelung für staatliche Beihilfen betroffen sein?

Können öffentliche Einrichtungen von der Regelung für staatliche Beihilfen betroffen sein?

Aktuelles

01/07/2024

Ja, jeder finanzielle Partner, unabhängig von seiner Rechtsform und Finanzierung, der im Rahmen des Projekts eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, kann potenziell von den Vorschriften für staatliche Beihilfen betroffen sein.

Der Status der betreffenden Struktur nach innerstaatlichem Recht (Beispiel: ein Verein, eine Gebietskörperschaft) ist nicht ausschlaggebend.

Das einzig relevante Kriterium ist, ob die Struktur im Rahmen der Projektaktivitäten eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder nicht.

Daher ist es nicht möglich, bestimmte Kategorien von finanziellen Partnern von vornherein auszuschließen. Für jeden Partner ist eine Analyse erforderlich.