Können 2 französische Strukturen und 1 belgische Struktur zusammenarbeiten? (neu)
Aktuelles
11/09/2025
Eine grenzüberschreitende Partnerschaft besteht aus mindestens zwei finanziellen Partnern aus mindestens zwei Mitgliedstaaten, die ihren Sitz in der Großregion haben. Die Partner müssen also unabhängig von der Größe der Partnerschaft immer aus mindestens zwei Mitgliedstaaten stammen. Eine Partnerschaft mit drei Partnern, darunter zwei französische und ein belgischer Partner, ist somit möglich.