Kann der federführende Partner zwischen der Einreichung des Langantrags und dem Beginn des Projekts gewechselt werden?
Aktuelles
28/06/2024
Ja, in begründeten Ausnahmefällen kann der federführende Partner zwischen der Einreichung des Langantrags und dem Beginn des Projekts und sogar noch danach gewechselt werden.
Achtung: Wenn der Wechsel des federführenden Partners nach der Genehmigung des Projekts durch den Begleitausschuss erfolgt, wird die ursprüngliche Verpflichtungserklärung ungültig und es muss eine neue, angepasste Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden.