Gibt es eine Definition des Status "Einrichtung des öffentlichen Rechts" (siehe Artikel 5 der Verpflichtungserklärung des finanziellen Partners)?

Gibt es eine Definition des Status "Einrichtung des öffentlichen Rechts" (siehe Artikel 5 der Verpflichtungserklärung des finanziellen Partners)?

Aktuelles

28/06/2024

Nein, in der Richtlinie (EU) 2014/24 gibt es keine Definition. Der Status wird nach dem anwendbaren nationalen Recht bestimmt.