Für welche Sitzungen sind Cateringkosten förderfähig?
Aktuelles
22/05/2026
Cateringkosten können in der Kategorie „Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen” im Budget für bestimmte Projektveranstaltungen vorgesehen werden.
Achtung: Findet ein Treffen nur zwischen den finanziellen Partnern des Projekts statt, werden die Kosten über die Pauschale für Reise- und Unterbringungskosten abgedeckt. Cateringkosten sind nur förderfähig, wenn externe Personen (einschließlich strategischer Partner) an der Sitzung teilnehmen. In diesem Fall muss die Rechnung auch nicht aufgesplittet werden, d. h. die durch die Pauschale abgedeckten Personen müssen nicht rausgerechnet werden.