Bezüglich der Identität der Partner (Kapitel B.1.3): Müssen die Teile NACE RAVE 2+PIC im Rahmen der Zulässigkeit des Langantrags zwingend ausgefüllt werden, damit der Antrag als vollständig gilt?

Bezüglich der Identität der Partner (Kapitel B.1.3): Müssen die Teile NACE RAVE 2+PIC im Rahmen der Zulässigkeit des Langantrags zwingend ausgefüllt werden, damit der Antrag als vollständig gilt?

Aktuelles

01/07/2024

Nein, diese Teile sind nicht verpflichtend und werden deshalb vom System nicht als blockierend angezeigt. Das Fehlen dieser Informationen führt nicht dazu, dass der Antrag als unvollständig gilt. Es wird jedoch dringend empfohlen, möglichst alle Daten auszufüllen, um unnötige Schriftwechsel mit dem Gemeinsamen Sekretariat zu vermeiden.