Klassische Projekte: Einreichungsfristen für große Änderungen im Jahr 2025
Aktuelles
18/12/2024
Sie sind Partner eines klassischen Interreg-Großregion-Projekts, das seit mehr als einem Jahr umgesetzt wird? Beachten Sie die Fristen für die Einreichung Ihrer Anträge auf große Änderungen im Jahr 2025.
Anträge auf große Änderungen können eingereicht werden:
- bis zum März 2025 (1. Halbjahr) oder
- bis zum September 2025 (2. Halbjahr).
Sie müssen beim zuständigen Projektreferenten im Gemeinsamen Sekretariat eingereicht werden.
Achten Sie darauf, dass alle Bedingungen für diese Art von Änderungsanträgen erfüllt sind. Weitere Informationen dazu bietet der Projektleitfaden (Kapitel 16).
Die Kontaktstellen und die Projektreferenten stehen den Projektpartnern für weitere Fragen zur Verfügung.