Das Programm startet einen 4. Aufruf für klassische Projekte im November
Aktuelles
10/10/2025
Das Interreg-Programm Großregion lädt Partnerschaften aus öffentlichen und privaten Organisationen dazu ein, im Rahmen eines vierten Aufrufs für klassische Projekte, Projektanträge einzureichen.
Der Projektaufruf wird vom 24. November 2025 bis zum 13. Februar 2026 um 12 Uhr mittags auf JEMS geöffnet.
Dieser Projektaufruf ist in einem einstufigen Verfahren organisiert.
Der 4. Projektaufruf
Der 4. Projektaufruf zielt darauf ab, klassische Interreg-Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, die Großregion nachhaltiger, grüner und sozialer zu machen und die dortige Governance der Zusammenarbeit zu verbessern.
- Welche Prioritätsachsen sind für die Förderung geöffnet?
Die Projekte müssen zu einem der für die Förderung geöffneten spezifischen Zielen beitragen:
- Prioritätsachse 1 – Eine grünere Großregion
- Spezifische Ziele 1 und 3 (Anpassung an den Klimawandel, Schutz und Erhaltung der Natur)
- Prioritätsachse 2 – Eine sozialere Großregion
- Spezifische Ziele 4, 5, 6 (Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheit)
- Prioritätsachse 4 – Eine bessere Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Großregion
- Spezifische Ziele 9 und 11 (Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen, Bessere Governance der Zusammenarbeit)
Im Rahmen dieses 4. Projektaufrufs und im Hinblick auf die Erreichung seiner Ziele zielt das Programm insbesondere auf Projekte ab, die zu bestimmten Output- und Ergebnissindikatoren beitragen (Siehe Liste unten dem Artikel 6 der Bestimmungen des 4. Projektaufrufs).
- Wie hoch sind die verfügbaren Mittel für den 4. Projektaufruf?
Die noch verfügbare EFRE-Mittel belaufen sich derzeit auf über 13 Millionen EURO.
- Wie hoch ist die Kofinanzierung von Interreg Großregion?
Der Kofinanzierungssatz kann bis zu 60% der Gesamtkosten des Projekts betragen.
Weitere Informationen zu den Kofinanzierungssätzen finden Sie in den Allgemeinen Projektbedingungen und den Bestimmungen des 4. Projektaufrufs.
- Wer kann ein Projekt einreichen?
Ein Interreg-Projekt besteht immer aus einer grenzüberschreitenden Partnerschaft mit mindestens zwei Finanzpartnern aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten, die ihren Sitz in der Großregion haben (mit Ausnahme der Verwaltungen der Programmpartner, die ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben).
Jede öffentliche, private oder gemeinnützige Organisation, die in dem vom Projekt entwickelten Bereich qualifiziert ist, ist förderfähig.
Alle Organisationen mit Rechtsstatus können eine Partnerschaft eingehen, um ein Projekt einzureichen.
Im Gegenteil zu dem zweistufigen Verfahren wird es im 4. Projektaufruf nicht möglich sein, die Projektpartnerschaft im Verlauf des Verfahrens zu verändern.
Wie reicht man einen Antrag ein?
Folgen Sie diesen drei Schritten, um Ihren Antrag einzureichen:
- Die Dokumente des Aufrufs herunterladen und lesen:
- Allgemeine Projektbedingungen
- Bestimmungen des 4. Projektaufrufs
- Weitere Dokumente werden ab dem 24. November 2025 auf der Seite Dokumente für klassische Projekte verfügbar
- Einen Termin mit der Kontaktstelle Ihres Teilgebiets vereinbaren
Interessierte Projektpartner werden gebeten, sich ab sofort und vor dem 16. Januar 2026 an Ihre Kontaktstelle in Ihrem Teilgebiet zu wenden, um Ihren Förderantrag vorzubereiten.
- Seinen Antrag auf JEMS einreichen
JEMS ist das Tool für die Einreichung und die Verwaltung von Projekten des Programms Interreg Großregion.
Der Antrag muss vor Ablauf der Frist vollständig in JEMS auf Deutsch und Französisch eingereicht werden.
- Wie sieht der Zeitplan für den Aufruf aus?
Der Projektaufruf wird vom 24. November 2025 bis zum 13. Februar 2026 um 12 Uhr mittags auf JEMS geöffnet.
Dieser Projektaufruf ist in einem einstufigen Verfahren organisiert.
Nach einer Prüfphase wird der Begleitausschuss des Programms im Juli 2026 tagen, um die Projekte zu genehmigen.
Sehen Sie den Prüfkalender des 4. Aufrufs für klassische Projekte.