3. Aufruf für klassische Projekte
Aktuelles
04/11/2024
Das Interreg-Programm Großregion lädt Partnerschaften aus öffentlichen und privaten Organisationen dazu ein, im Rahmen des dritten Projektaufrufs für den Programmzeitraum 2021-2027 Projektanträge einzureichen.
Der Projektaufruf ist vom 04. November 2024 bis zum 20. Dezember 2024 um 12 Uhr mittags auf JEMS geöffnet.
Der 3. Projektaufruf
Der 3. Projektaufruf ziel darauf ab, klassische Interreg-Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, die Großregion grüner und sozialer zu machen und die dortige Governance der Zusammenarbeit zu verbessern.
- Welche Prioritätsachsen sind für die Förderung geöffnet?
Die Projekte müssen zu einem der für die Förderung geöffneten spezifischen Zielen beitragen:
- Prioritätsachse 1 – Eine grünere Großregion
- Spezifische Ziele 1, 2 und 3
- Prioritätsachse 2 – Eine sozialere Großregion
- Spezifische Ziele 4, 5, 6 und 7
- Prioritätsachse 4 – Eine bessere Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Großregion
- Spezifische Ziele 9 und 11
Im Rahmen dieses 3. Projektaufrufs und im Hinblick auf die Erreichung seiner Ziele zielt das Programm insbesondere auf die Entstehung von Projekten ab, die den spezifischen Zielen 9 und 11 entsprechen. Derzeit ist nur ein Projekt im Rahmen des Ziels 9 und keines im Rahmen des Ziels 11 kofinanziert. Das spezifische Ziel 10 ist Kleinprojekten gewidmet und wird in diesem Aufruf nicht geöffnet.
- Wie hoch sind die verfügbaren Mittel für den 3. Projektaufruf?
Die noch verfügbare EFRE-Mittel belaufen sich derzeit auf über 32 Millionen EURO und verteilen sich wie folgt:
- Prioritätsachse 1: 11.296.925,52 € EFRE
- Prioritätsachse 2: 7.803.563,08 € EFRE
- Prioritätsachse 4: 13.001.276,92 € EFRE
Weitere Informationen finden Sie in Artikel 8 der Bestimmungen des 3.Projektaufrufs
- Wer kann ein Projekt einreichen?
Ein Interreg-Projekt besteht immer aus einer grenzüberschreitenden Partnerschaft mit mindestens zwei Finanzpartnern aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten, die ihren Sitz in der Großregion haben (mit Ausnahme der Verwaltungen der Programmpartner, die ihren Sitz außerhalb des Programmgebiets haben).
Jede öffentliche, private oder assoziative Organisation, die in dem vom Projekt entwickelten Bereich qualifiziert ist, ist förderfähig.
Alle Organisationen mit Rechtsstatus können eine Partnerschaft eingehen, um ein Projekt einzureichen.
- Wie hoch ist die Kofinanzierung von Interreg Großregion?
Der Kofinanzierungssatz kann bis zu 60% der Gesamtkosten des Projekts betragen.
Weitere Informationen zu den Kofinanzierungssätzen finden Sie in den Allgemeinen Projektbedingungen und den Bestimmungen des dritten Projektaufrufs.
Wie sieht der Zeitplan für den Aufruf aus?
Der 3. Projektaufruf ist vom 04. November 2024 bis zum 20. Dezember 2024 um 12 Uhr mittags geöffnet.
Dieser Projektaufruf ist in einem zweistufigen Verfahren organisiert:
Erste Etappe: Von Montag, dem 04. November 2024 bis Dienstag, den 20. Dezember 2024 um 12:00 Uhr mittags
Die Projekte müssen folgende Dokumente einreichen einen Kurzantrag, der einen Überblick über den Inhalt des vorgeschlagenen Projekts vermittelt, und einen zusammenfassenden Finanzplan, der einen Überblick über die Kosten des vorgeschlagenen Projekts vermittelt.
Nach einer Prüfungsphase der eingereichten Projekte berät der Begleitausschuss des Programms über die Förderfähigkeit der Projekte, indem er ihnen ein GO oder ein NO GO zuweist.
Zweite Etappe: Von Montag, dem 14. April 2025 bis Freitag, den 06. Juni 2025 um 12:00 Uhr mittags
Förderfähige Projekte (GO) werden aufgefordert, einen vollständigen Langantrag einzureichen.
Die verschiedenen Dokumente und Anhänge, die in dieser Phase eingereicht werden müssen, sind in den Bestimmungen des dritten Projektaufrufs aufgelistet.
Begleitausschuss: 09. und 10. Oktober 2025
Nach einer Phase der Antragsanalyse tritt der Begleitausschuss des Programms im Oktober 2025 zusammen, um über die Vergabe der EFRE-Kofinanzierungsmittel zu beraten.
Hier finden Sie den Prüfkalender des dritten Projektaufrufs
Ein Projekt einreichen
Folgen Sie diesen drei Schritten, um Ihren Antrag einzureichen:
- Die Dokumente des Aufrufs herunterladen und lesen:
- Allgemeine Projektbedingungen
- Bestimmungen des 3. Projektaufrufs
- Anhänge zum Antragsformular können auf der Seite Dokumente für klassische Projekte heruntergeladen werden
- Einen Termin mit der Kontaktstelle Ihres Teilgebiets vereinbaren
Die Kontaktstelle in Ihrem Teilgebiet kann Sie während des gesamten Kleinprojektaufrufs begleiten und beraten.
- Seinen Antrag auf JEMS einreichen
Der Antrag muss vor Ablauf der Frist vollständig in JEMS auf Deutsch und Französisch eingereicht werden. Eine Beschreibung des Projekts auf Englisch ist erforderlich für die 1. Etappe.